Verkehrsunfall. Was nun?

Sollte man nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt aufsuchen?


Auf jeden Fall!


Nur eine kompetente juristische Beratung stellt sicher, dass Sie keine wirtschaftlichen oder persönlichen Nachteile erleiden; und zwar unabhängig davon, ob Sie eine

(Teil-) Schuld an dem Verkehrsunfall trifft oder nicht.


Wenn Sie selbst Unfallgeschädigter sind, wenn also Ihr Fahrzeug beschädigt wurde oder Sie körperlich verletzt wurden, muss geprüft werden, ob Ihnen ein Schadensersatz- oder Schmerzensgeldanspruch zusteht.

Hierbei ist von entscheidender Bedeutung, wen das überwiegende Verschulden an dem Verkehrsunfall trifft. Die Beantwortung dieser Frage sollten Sie unbedingt einem Juristen überlassen.


Weisheiten wie “Wer auffährt, hat immer Schuld”, sind bloße Halbwahrheiten und spiegeln daher lediglich gefährliches Halbwissen wider.

Seien Sie schlauer als andere und holen Sie sich juristischen Rat! Darüber hinaus ist auch das weitere Vorgehen nach einem Verkehrsunfall mit einem Rechtsanwalt abzustimmen. Ein Fehlverhalten in diesem Bereich kann nämlich schnell finanzielle Einbußen zur Folge haben.

 

“Muss oder sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden um den Schaden zu begutachten?”,

“Kann der Reparaturauftrag erteilt werden ohne die eigene Beweisführung zu erschweren?”

 

“Was sollte der eigenen und der fremden Haftpflichtversicherung mitgeteilt werden?” 

 

Diese und ähnliche Fragen sollten Sie einen Rechtsanwalt beantworten lassen.

 

Einen Rechtsanwalt sollten Sie auch dann aufsuchen, wenn sich die gegnerische Haftpflichtversicherung kooperativ zeigt und schnell nach dem Unfall ihre Regulierungsbereitschaft anzeigt. Denn ein solches Verhalten der gegnerischen Versicherung hat in der Regel nur das Ziel, Sie vom Aufsuchen eines Rechtsanwalts abzuhalten, weil der Versicherer sonst womöglich noch tiefer in die Tasche greifen muss.

 

Soweit Sie selbst an dem Verkehrsunfall keine Schuld trifft, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung übrigens auch die Kosten Ihres Rechtsanwalts übernehmen.

Mit den Anwaltsgebühren haben Sie dann nichts zu tun, wenn Sie nicht ohnehin rechtsschutzversichert sind.